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Bescheinigung ZVEnEV
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Bescheinigung nach AVEn

 

 

In Deutschland sind die jeweiligen Bundesländer ermächtigt, die Überwachung der im GebäudeEnergieGesetz (GEG) festgesetzten Anforderungen zu übertragen. In Bayern wird dies in der Verordnung zur Ausführung (AVEn) geregelt. In dieser Verordnung ist in Anlehnung an das Modell des Prüfsachverständigen die Bestellung privater Sachverständiger vorgesehen, die unter bestimmten Bedingungen bescheinigen können, dass die Voraussetzungen für eine Befreiung vom GEG vorliegen.

Anstelle einer behördlichen Entscheidung stellen die verantwortlichen Sachverständigen nach §3 AVEn in folgenden Fällen Bescheinigungen aus:

 

• Vollständigkeit und Richtigkeit des Energiebedarfsausweises

• Ausnahmen von der EnEV

• Befreiung von der EnEv

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vollständigkeit und Richtigkeit des Energiebedarfsausweises
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Vollständigkeit und Richtigkeit des Energiebedarfsausweises

In begründeten Einzelfällen kann die untere Bauaufsichtsbehörde von den Bauherr*innen eine Bescheinigung verlangen, in der die Vollständigkeit und die Richtigkeit des Ausweises bestätigt werden. Wir eruieren die Grundlagen Ihrer Energieausweise, prüfen die zugrundeliegenden Berechnungen und erstellen Ihnen – falls zutreffend – die erforderliche Bescheinigung.

Ausnahmen von der EnEV
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Ausnahmen vom GEG

Soweit die Ziele vom GEG durch andere als in der Vorschrift vorgesehene Maßnahmen im gleichen Umfang erreicht werden, lassen die zuständigen Behörden auf Antrag Ausnahmen zu. Wir prüfen Ihre Vorschläge für abweichende Maßnahmen und bescheinigen Ihnen – falls zutreffend – das Vorliegen von Voraussetzungen für eine Ausnahme.

Befreiungen von der EnEV
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Befreiung vom GEG

Die zuständigen Behörden können auf Antrag von den Anforderungen des GEG befreien, soweit die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand zu einer unbilligen Härte führen. Eine unbillige Härte liegt insbesondere vor, wenn die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer – bei Anforderungen an bestehende Gebäude innerhalb angemessener Frist – durch die eintretenden Einsparungen nicht erwirtschaftet werden können. Wir prüfen Ihre Grundlagen und bescheinigen Ihnen – falls zutreffend – das Vorliegen von Voraussetzungen für eine Befreiung.

Formular Bescheinigung ZVENEV
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