Überschrift Baugutachten |
Da es sich bei jeder Baumaßnahme um eine handwerkliche Arbeit handelt, sind Mängel am Bauwerk nicht immer zu vermeiden. Unser Leistungsspektrum geht daher über die reine Begutachtung von Bauschäden hinaus und beinhaltet auch die Begutachtung von einzelnen oder komplexen Bauleistungen. Hierbei wird geprüft, inwieweit die Bauleistungen mangelfrei sind und wie sich ggf. vorhandene Mängel auswirken. Bei Bedarf ziehen wir Sachverständige aus anderen Fachbereichen, z.B. Elektro, Schall, Statik etc. hinzu.
Im Rahmen der Baubegutachtung bieten wir u.a. an:
• Begutachtung von Bauschäden
• Technische Stellungnahme zu Einzelfragen oder Fragenkomplexen
• Beweissicherung
• Unterstützung bei der Abnahme
• Begehung vor Ablauf der Gewährleistung
Begutachtung von Bauschäden |
Wir untersuchen Bauschäden hinsichtlich Ursachen und Umfang. Wir erklären die Schadensverläufe, geben geeignete Beseitigungsmaßnamen an und schätzen deren Kosten ab. Die Ursachen von Schäden lassen sich wiederholt nicht auf schnellem Weg, sondern nur durch schrittweise Überlegungen und Untersuchungen ermitteln. Wir erläutern Ihnen unser jeweiliges Vorgehen und stimmen die einzelnen Schritte mit Ihnen ab. Bei Bedarf ziehen wir Fachleute aus anderen Bereichen, z.B. Elektro, Heizung-Lüftung-Sanitär usw. hinzu. Wir dokumentieren unsere Untersuchungen und die Feststellungen vor Ort in Wort und Bild und beurteilen die Schäden auf Grundlage der Ermittlungen, der vorhandenen Unterlagen zum Bauvorhaben, der jeweils gültigen Vorschriften sowie den „allgemein anerkannten Regeln der Technik“. Unsere Begutachtung soll Sie bei Ihren nächsten Schritten unterstützen, sei es bei der Durchführung der Schadensbeseitigung, im Kontakt mit ihren Vertragspartnern oder beim Vorbereiten eines Rechtsstreits.
Technische Stellungnahme zu Einzelfragen oder Fragenkomplexen |
Wir nehmen Stellung zu Ihren bautechnischen Fragen, unabhängig ob es sich um einen Alt- oder Neubau handelt. Bei bereichsübergreifenden Themen ziehen wir Experten aus anderen Fachbereichen, z.B. Statik hinzu.
Beweissicherung |
Die Beweissicherung dient dazu, den Zustand von Gebäuden zu festgelegten Zeitpunkten für eine eventuelle spätere Verwendung zu dokumentieren. Sie findet häufig Anwendung bei Baustreitigkeiten und zur Abgrenzung unterschiedlicher Bauleistungen. Eine besondere Form der Beweissicherung ist der Vorher-Nachher-Abgleich, bei dem nach Beendigung einer Baumaßnahme untersucht wird, ob und ggf. welche Veränderungen der nachbarlichen Bausubstanz aufgetreten sind. Dies erfordert allerdings eine Dokumentation der vorhandenen Bausubstanz vor Beginn der Bauleistungen.
Unterstützung bei der Abnahme |
Die Abnahme stellt einen entscheidenden Zeitpunkt im Ablauf einer Baumaßnahme dar. Als eine wichtige Folge der Abnahme ist die „Beweislastumkehr“ zu nennen. Nach erfolgter Abnahme muss der/die Eigentümer*in bei auftretenden Mängeln nachweisen, dass diese auf eine Planungs- und/oder Ausführungsfehler zurückzuführen sind. Darüber hinaus können gewisse Mängel, die bei der Abnahme bereits vorhanden waren, nachträglich nicht mehr geltend gemacht werden. Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte und Pflichten aus technischer Sicht. Wir begehen die Immobilie, dokumentieren Abnahmemängel und beurteilen die technische Abnahmefähigkeit.
Begehung vor Ablauf der Gewährleistung |
Planungs- und/oder Ausführungsmängel, die innerhalb des Gewährleistungszeitraums auftreten, können (mit Einschränkungen) bis zum Ende der Gewährleistung gerügt werden. Hierbei sind je nach Vertragsart (BGB- oder VOB-Vertrag) unterschiedliche Fristen einzuhalten. Wir beraten Sie bezüglich der rechtzeitigen Terminierung, führen eine Begehung durch und dokumentieren Gewährleistungsmängel.
Formular Baugutachten |
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