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Energetische Nachweise
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Energetische Nachweise

 

 

Vorgaben zum Mindest-Wärmeschutz, zum GebäudeEnergieGesetz, zu Förderrichtlinien usw. – sowohl bei Neu- und Altbauten, als auch beim Kauf/Verkauf sowie beim Mieten/Vermieten einer Immobilie sind eine Vielzahl von Vorschriften zu berücksichtigen und daraus resultierend Nachweise erforderlich.
 

Im Rahmen der Dienstleistung energetische Nachweise bieten wir Ihnen u.a. an:
 

 

• Ausstellen von Energieausweisen

• Ausarbeiten der Energieeinsparnachweise

• Beratung zu finanziellen Fördermöglichkeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausstellen v. Energieausweisen
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Ausstellen von Energieausweisen

Energieausweise sollen die energetische Qualität von Immobilien unter Einbeziehung vorgegebener Parameter wiedergeben. Damit soll potentiellen Interessenten ein Vergleichsinstrument als Entscheidungshilfe beim Kauf/Verkauf bzw. Mieten/Vermieten an die Hand gegeben werden.

Seit 2013 muss der Energieausweis beim Vermieten / Verkaufen von Bestandsimmobilien bei der ersten Wohnungsbegehung vorgelegt werden. Liegt zum Zeitpunkt der Immobilien-Annoncierung in gewerblichen Medien bereits ein Ausweis vor, sind bestimmte Kennwerte daraus in der Anzeige anzugeben. Bei Missachtung sieht der Gesetzgeber hohe Bußgelder vor.

Während Energieausweise für Neubauten ausschließlich auf dem rechnerischen Energiebedarf basieren, können bei Bestandsgebäuden ggf. auch Ausweise auf Grundlage des Energieverbrauchs erstellt werden. Ob eine Wahlmöglichkeit besteht, ist von verschiedenen Faktoren abhängig, u.a. dem Baualter, der energetischen Qualität und der Anzahl der Wohnungen in der Immobilie.

Wir erstellen ihre Ausweise, informieren Sie über eventuelle Wahlmöglichkeiten und beraten Sie über Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Ausweistypen.

Ausarbeiten der Energieeinsparnachweise
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Ausarbeiten der Energieeinsparnachweise

Energetische Anforderungen an die bauliche und anlagentechnische Ausführung von Neubauten sind seit 2002 in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt, die auf europäischem Recht aufgebaut ist. Am 01.11.2020, wurde die EnEV durch das GebäudeEnergieGesetz abgelöst.

Bei der Planung und Ausführung von Neubauten und bei der Sanierung von bestehenden Gebäuden ist darauf zu achten, dass gesetzlich vorgegebene Grenzwerte für den Energiebedarf und die Wärmeverluste der Gebäude nicht überschritten werden. Die Berechnung erfolgt anhand einer rechnerischen Bewertung der Bauteile und Anlagentechnik.

Wir informieren Sie über das GebäudeEnergieGesetz und dessen Anforderungen auch unter Berücksichtung zu erwartender Verschärfungen in der angedachten nächsten Novellierung. Wir führen für Sie die Berechnungen und zugehörigen Voruntersuchungen durch und erstellen die entsprechenden Ausweise (Energieeinsparnachweis, Nachweis sommerlicher Wärmeschutz, …) mit zugelassenen Computerprogrammen. Gerne helfen wir ihnen auch bei der Interpretation bestehender Nachweise.

Beratung zu finanziellen Fördermöglichkeiten
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Beratung zu finanziellen Fördermöglichkeiten

Eine Vielzahl von energetischen Baumaßnahmen bei Neu- und Altbauten ist monetär förderfähig. Wir informieren Sie über Fördermöglichkeiten und Förderbedingungen, erstellen auf Ihre Vorhaben zugeschnittene Förderkonzepte und begleiten Sie beratend während der Umsetzung der geförderten Maßnahmen. Wir arbeiten mit unabhängigen KFW-Sachverständigen zusammen und können Sie daher auch bei den teils streng eingegrenzten Förderprogrammen der KFW umfassend beraten.

Formular Energetische Nachweise
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